Beratungsbesuch / Pflegegeld
-
Pflegebedürftige, die ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte selbst sicherstellen, haben
Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
| Pflegestufe | Pflegegeld | Beratungseinsatz |
|---|---|---|
| 1 | 235 Euro | halbjährlich |
| 2 | 440 Euro | halbjährlich |
| 3 | 700 Euro | vierteljährlich |
-
Bezieher von Pflegegeld sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich in den Pflegestufen I und II im halbjährlichen,
in der Pflegestufe III im vierteljährlichen Rhythmus von einem zugelassenen Pflegedienst
beraten zu lassen. Die Vergütung dieses Beratungseinsatzes übernimmt die Pflegekasse. -
Die Beratungen dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Außerdem bekommt die
Pflegeperson dadurch regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. -
WICHTIG!!
Wenn Pflegebedürftige diese Beratungsleistung nicht abrufen, ist die Pflegekasse verpflichtet, das Pflegegeld zu
kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.
Sie haben Fragen zum Beratungseinsatz ?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit
Frau Dröge unter der Telefonnummer 0209 318 70 30
